Anwaltskanzlei Costantino

Die Kanzlei STUDIO LEGALE COSTANTINO genannt, ist ab Jahr 2001 als Berufungsverband tätig. Ra. Costantino arbeitet als Jurist seit den 1963 während Ra. Alwin Hermann Costantino ist Rechtsanwalt ab 2006. An beide Anwälte wenden sie sich Banken, Versicherungen, Handelsfirmen und sowie Privatleute an. Dank einem umfangreichen Netz von Korrespondenten, zwischen den besten Anwälten gewählt, ist die Kanzlei in der Lage, Vertretung und Beratungen sehr wirksamer Qualität auf dem ganzen inneren Gebiet zu versichern. Was die internationale Branche betrifft, haben wir langjährige Kontakte mit europäischen und extraeuropäischen Ländern, insbesondere mit Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Auf der Basis ihrer Kenntnisse der deutschen Sprache Rä. Antonio Costantino und Alwin H. Costantino können problemlos in deutsch korrespondieren. Deswegen sind sie Vertrauensanwälte wichtiger Versicherungen, Firmen und Banken mit Sitz in Deutschland.